Alltagsbetreuung
"Alltagsbetreuung" kann auch heißen, pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen zum Arzt, bei Behördengängen oder beim Einkauf zu begleiten.
Die Alltagsbetreuung kann zudem eine Hilfe dafür sein,die Angehörigen eines zu Hause lebenden Pflegebedürftigen zu entlasten.
Unsere Betreuungskräfte arbeiten in der Alltagsbetreuung eng mit den Pflegekräften zusammen und stimmen sich im Kollegenkreis ab.
Finanzierung der Alltagsbetreuung
Die Alltagsbetreuung - oft auch zusätzliche Betreuung nach § 45 SGB XI genannt - ist Teil der Pflegeleistungen. Jede/r Pflegebedürftige, der bzw. die zu Hause versorgt wird, kann diese in Anspruch nehmen. Seit 1. Januar 2017 erhalten deshalb Personen mit einem Pflegegrad (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, wird also nicht als pauschale Geldleistung ausbezahlt. Er wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt und nicht mit anderen Leistungsansprüchen verrechnet.
Ziel der Alltagsbetreuung
Eingeführt wurde die Alltagsbetreuung mit dem Ziel, die Pflegebedürftigen in ihrer persönlichen Lebensgestaltung zu unterstützen und Einsamkeit sowie Immobilität zu vermeiden. Ein zweiter Leitgedanke liegt bei der Entlastung der Angehörigen: Die zusätzliche Betreuung ermöglicht Angehörigen und Pflegepersonen eine »sichere« Auszeit.
Wir erbringen die Leistungen der Betreuung im Rahmen des § 45 Sozialgesetzbuch XI.
Wenn die Voraussetzung hierfür nicht gegeben ist, bieten wir diese Leistung auch auf Selbstzahlerbasis an.
Für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.