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Pressemitteilung Berlin

Caritas mahnt differenzierte Betrachtung an

Der Deutsche Caritasverband mahnt an, die Zuschussrente unvoreingenommen zu diskutieren. „Altersarmut muss mit einem Bündel von Maßnahmen bekämpft werden. Grundsätzlich ist die Zuschussrente eine sinnvolle Weiterentwicklung unseres Alterssicherungssystems“, sagt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Erschienen am:

10.08.2012

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Caritas-Generalsekretär Georg Cremer wendet sich damit gegen eine pauschale Ablehnung der Pläne zur Zuschussrente.

Mit der Zuschussrente könnten Beschäftigte im Alter besser abgesichert werden, die trotz langer Berufstätigkeit nur eine Rente auf der Höhe der Grundsicherung beziehen würden. Die vorgesehene Aufstockung der Renten auf 850 Euro wird die materielle Situation dieser Personengruppe im Alter deutlich verbessern. Allerdings sind die Zugangshürden im nun vorliegenden Gesetzentwurf nach Meinung des Deutschen Caritasverbandes noch zu hoch. Damit die geforderten 35 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung erreicht werden können, schlägt er vor, auch Zeiten beschäftigungsähnlicher Fördermaßnahmen anzuerkennen. Auch Minijobs sollten rentenversicherungspflichtig werden, damit die Beschäftigten Beitragszeiten erwerben. Ohne diese Änderungen besteht die Gefahr, dass die Zuschussrente zu einem "Alles-oder-Nichts-System" wird. Denn bereits eine geringe Unterschreitung der geforderten Beitragsjahre führt dazu, dass diese Beschäftigten bei der Zuschussrente leer ausgehen.

Zudem schlägt der Deutsche Caritasverband vor, den Anreiz für eine private Altersvorsorge auch für Menschen zu erhöhen, die befürchten, im Alter von der Grundsicherung abhängig zu werden. Derzeit werden alle Erträge aus einer privaten Altersvorsorge angerechnet. Wer somit im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, hat seine Beiträge zur privaten Altersvorsorge vergebens entrichtet. Deshalb sollten in Zukunft Einkünfte aus einer Riesterrente bis zu 100 Euro monatlich bei der Grundsicherung anrechnungsfrei sein. Zum Dritten schlägt die Caritas vor, die Zuschussrente ganz aus Steuermitteln zu finanzieren. Im derzeitigen Vorschlag ist dies nur teilweise der Fall. Die Bekämpfung der Altersarmut ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Deutsche Caritasverband hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung an das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht.

Kontakt: Dr. Birgit Fix, Referentin für Arbeitsmarkt- und Armutsfragen, Telefon: 030 / 28444778; E-Mail: birgit.fix@caritas.de 

Autor/in:

  • Barbara Fank-Landkammer
Quelle: caritas.de
  • Ansprechperson
Barbara Fank-Landkammer
Ehemalige stellvertretende Pressesprecherin des Deutschen Caritasverbandes e. V.
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme

Gesetzesentwurf zur Stärkung der Alterssicherung

Downloads

PDF | 127,4 KB

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung

Der Deutsche Caritasverband nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 7. August 2012 den Verbänden zugeleitet hat.
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