Augsburg, 23.11.2009 (
pca
). 790.000 Personen bzw. 6,7 Prozent der erwachsenen
Bevölkerung sind in Bayern überschuldet. Doch die Schuldner- und
Insolvenzberatungsstellen in Bayern erreichen nur 10 bis 15 Prozent der
betroffenen Personen, für die eine Verbraucherinsolvenz in Frage kommt. Der
Grund: Die Insolvenzberatungsstellen erhalten nur eine nach Anzahl der
Gläubiger gestaffelte Fallpauschale, unabhängig davon wie kompliziert und
zeitaufwendig ein Fall ist. Da aber die
BeraterInnen
bereits
auf Hochtouren arbeiten und ihr Limit an Beratungszeiten schon seit längerem
erreicht haben, können nicht noch mehr von Insolvenz betroffene Personen
beraten werden. Wartezeiten bis zu einem dreiviertel Jahr bis zu ersten
Beratung sind deshalb keine Seltenheit mehr.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der
öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, der auch die Caritas
angehört, forderte deshalb am Montag bei ihrer 10. Jahrestagung in Augsburg die
Erhöhung der Fallpauschalen um 15 Prozent und eine langfristige Sicherstellung der
Finanzierung, um mehr Personal einstellen zu können. „Das wird dringend nötig
sein, da wir wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise eine wachsende Zahl von
Arbeitslosen haben werden. Und Arbeitslosigkeit ist einer der Hauptgründe,
weshalb Menschen in die Überschuldung abstürzen“, sagte Regina Hinterleuthner,
Sprecherin der
Caritas-SchuldnerberaterInnen
in
Bayern.
Für den laufen Haushalt hat die
Bayerische Staatsregierung 4,2 Millionen Euro für die Insolvenzberatung zur
Verfügung gestellt. Bei insgesamt höchstens 6.000 möglichen Beratungen im Jahr und
einer durchschnittlichen Fallpauschale von 500 Euro wird diese Summe nicht
völlig ausgeschöpft werden können. Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft
befürchten deshalb, dass künftig weniger Geld statt mehr zur Verfügung gestellt
wird. Hilmar
Mainberger
, zuständiger Referent vom
bayerischen Sozialministerium, und Brigitte Meyer (FDP), Vorsitzende des
Sozialausschusses des Bayerischen Landtages, wollen nicht nur dazu beitragen,
dass es nicht dazu kommt, sondern vielmehr die Anliegen der
Landesarbeitsgemeinschaft mit tragen.
Mainberger
wies
allerdings auf einen Gründungsfehler hin. Während die Schuldnerberatung in die
Zuständigkeit der Kommunen falle, sei der Freistaat für die Finanzierung der
Insolvenzberatung zuständig. „Deshalb haben wir die fortwährende Diskussion,
wer wie viel zahlen muss.“
Infos:
Seit zehn Jahren gibt es im
deutschen
Techt
die Möglichkeit des
Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. Nach einem sechsjährigen
Verfahren kann bei Wohlverhalten eine Restschuldbefreiung erfolgen. In Bayern
haben seitdem 63.000 Verbraucher davon bislang Gebrauch gemacht. In 2008 haben
die Caritas-Beratungsstellen 3.374 Fälle bearbeitet. Insgesamt waren es in
Bayern über 5.800 Fälle. Die Caritas im Bistum Augsburg hat elf Schuldner- und
Insolvenzberatungsstellen.